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09/02/2021
Negative Antigen- oder Covid-19-Tests erforderlich

Villingen-Schwenningen/Donaueschingen. Ein Besuch von stationär aufgenommenen
Patienten im Schwarzwald-Baar Klinikum ist weiterhin nicht erlaubt. Nur in besonderen Fällen, beispielsweise bei Sterbenden oder bei Patienten in Palliativsituationen, ist ein Besuch nach Absprache möglich. Neu ist gemäß der aktuellen Corona-Landesverordnung, dass nur diejenigen Besucher das Klinikum betreten dürfen, die eine
FFP2-Maske tragen und zudem einen negativen Antigentest („Schnelltest") beziehungsweise Covid-19-Test vorweisen können.

Gültig sind im Schwarzwald-Baar Klinikum gemäß der Corona-Verordnung negative Antigen- oder Covid-19-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind. Besucher ohne einen entsprechenden Test haben ab 10. Februar 2021 die Möglichkeit, im Klinikum einen Antigentest vornehmen zu lassen. Am Standort Villingen-Schwenningen können die Testungen im Zeitraum von 11 bis 15.30 Uhr erfolgen, am Standort Donaueschingen nach Bedarf.

Begleitpersonen im Kreißsaal
Werdende Mütter dürfen weiterhin eine feste Begleitperson in den Kreißsaal und auf die Station mitbringen. Und Besuche auf der Wochenstation sind täglich für maximal eine Stunde nach Absprache erlaubt. Auch für die Begleitpersonen gilt: Zwar müssen sie zur Geburt selbst keinen negativen Test mitbringen, für die Besuche auf der Wochenstation ist
ein negativer Antigen- oder Covid-19-Test aber erforderlich.



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